Lieber Seitenbesucher,
mit einer zweckgebundenen Spende an die CDU Haiger unterstützen Sie unsere Arbeit vor Ort. Ihr finanzielles Engagement ermöglicht es uns, noch effektiver zu arbeiten. So werden mit Parteispenden u.a. Informationsmaterialien, Plakate (wie bei unserer Aktion "Pro Haiger") oder der allgemeine Geschäftsbetrieb (z.B. Veranstaltungen) bezahlt. Daher bitte ich Sie herzlich, uns zu untestützen! Parteispenden sind steurlich absetzbar (siehe unten)!
Herzlicher Gruß
Sebastian Pulfrich
Sie können auch gerne direkt spenden!
Unsere Bankdaten:
Bank: Sparkasse Dillenburg
Konto Nr: 88 7 99
BLZ: 516 500 45
Steuerliche Absetzbarkeit von Parteispenden:
Für Parteispenden wird dem Steuerpflichtigen gem. EStG § 34 g ein Abzug von der tariflichen Einkommensteuer gewährt.
Es können 50% des gespendeten Betrags direkt von der Steuerschuld abgezogen werden, maximal 825 Euro (erreicht bei einer Spendensumme von 1.650 Euro). Bei Zusammenveranlagung beträgt der maximale Abzug 1.650 Euro (erreicht bei einer Spendensumme von 3.300 Euro). Werden pro Kalenderjahr mehr als 1.650 Euro (bzw. mehr als 3.300 Euro bei Zusammenveranlagung) an Parteispenden geleistet, kann der diese Grenze übersteigende Teil der Spendensumme gemäß EStG § 10 b Absatz 2 vom Steuerpflichtigen als Sonderausgaben abgezogen werden. Absetzbar sind nur Parteispenden von natürlichen Personen - juristische Personen (Unternehmen) können Parteispenden nicht absetzen.
