Briefwahl - CDU Stadtverband Haiger

Einfach & bequem. Die Briefwahl!

 

Am 6. März 2016 sind Kommunalwahlen in Hessen.

Dann werden im Lahn-Dill-Kreis der Kreistag und in Haiger die Stadtverordnetenversammlung neu gewählt.

Sie sind am 6. März im Urlaub? Sie sind nicht zu Hause?

Dann wählen Sie einfach per Briefwahl! Die können Sie ohne Angabe von Gründen beantragen.

 


Der Weg ist ganz einfach!

  • Sie erhalten bis Anfang Februar Ihre Wahlbenachrichtigungskarte.
  • Füllen Sie auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarte den Antrag auf Zusendung der Briefwahlunterlagen vollständig aus.
  • Senden Sie den ausgefüllten Antrag per Post an das Wahlamt der Stadt Haiger im Rathaus (Marktplatz 7, 35708 Haiger).
  • Sie können den Antrag auch per Telefax oder E-Mail stellen. Hier geht es zum Online-Wahlscheinantrag.
  • Anschließend erhalten Sie die Briefwahlunterlagen zusammen mit einem Merkblatt zur Briefwahl per Post nach Hause.
  • Füllen Sie die Wahlunterlagen aus. Die Rücksendung an die Stadt Haiger übernimmt kostenlos die Deutsche Post AG.

 


+++ Aktuelle Hinweise zur Kommunalwahl finden Sie auf der Seite des Landeswahlleiters! +++

 +++ Oder auf der Seite des Wahlamtes der Stadt Haiger! +++


Briefwahl ohne Benachrichtigungskarte

Sie können auch ab sofort ohne Wahlbenachrichtigungskarte die Wahlunterlagen beim Wahlamt der Stadt Haiger beantragen. Sie erhalten Ihre Wahlunterlagen zugeschickt, sobald die Stimmzettel gedruckt sind. Dies ist etwa vier bis sechs Wochen vor der Wahl der Fall.

Ein formloses Schreiben mit Angabe Ihres vollständigen Namens, Geburtsdatums und Ihrer Adresse genügt. Der Antrag wird als E-Mail, Telefax oder per Post angenommen.

 


Und wenn Sie keine Benachrichtigung erhalten haben?

Wenn Sie Ihre Benachrichtigung zur Wahl bis 14 Tage vor dem Wahltermin nicht erhalten haben, wenden Sie sich bitte an das Wahlamt der Stadt Haiger im Rathaus (Marktplatz 7, 35708 Haiger).

 


Briefwahl für andere beantragen

Sie wollen den Antrag zur Briefwahl für eine andere Person stellen? Dann brauchen Sie deren schriftliche Vollmacht. Mit ihr weisen Sie nach, dass Sie berechtigt sind, den Antrag zu stellen.

Sie wollen die Briefwahlunterlagen (samt Wahlschein) für eine andere Person abholen? Auch dazu brauchen Sie deren schriftliche Vollmacht.

Auch innerhalb der Familie gilt: Eine schriftliche Vollmacht ist Pflicht.

Wichtig: Als bevollmächtigte Person dürfen Sie höchstens vier Wahlberechtigte vertreten.

 


Wussten Sie schon …?

  • Sie können Ihre Briefwahlunterlagen auch persönlich und direkt im Rathaus der Stadt Haiger (Marktplatz 7, 35708 Haiger) beantragen. Ab dem 25. Januar 2016 können Sie diese auch dort persönlich abholen. Sie erhalten dann auch Gelegenheit, gleich vor Ort Ihre Stimme abzugeben. Alles, was Sie brauchen, ist Ihre Wahlbenachrichtigung und einen gültigen Personalausweis.
  • Das Wahlamt der Stadt Haiger erreichen Sie:

   – im Rathaus: Marktplatz 7, 35708 Haiger

   – per Telefon: 02773 811-0

   – per E-Mail: wahlamt@haiger.de

           – auf der Homepage der Stadt Haiger: Internetseite des Wahlamtes der Stadt Haiger