Kreisausschuss - CDU Stadtverband Haiger

Der Kreisausschuss des Lahn-Dill-Kreises besteht entsprechend der Regelungen der § 36 Abs. 1 HKO und der Hauptsatzung des Lahn-Dill-Kreises  aus dem Landrat als Vorsitzendem, dem Ersten Kreisbeigeordneten, einem weiteren hauptamtlichen Kreisbeigeordneten und weiteren dreizehn ehrenamtlichen Kreisbeigeordneten, welche Ehrenbeamte des Landkreises sind. Der Kreisausschuss bildet dabei die Spitze der Kreisverwaltung, entspricht also in etwa der „Kreisregierung“. Die ehrentamtlichen Kreisbeigeordneten werden nach jeder Kommunalwahl durch den Kreistag auf fünf Jahre gewählt. Die hauptamtlichen Kreisbeigeordneten werden vom Kreistag in einzelnen Wahlgängen gem. §§ 37a ff. HKO i.V.m. § 37 Ab.s 2 HGO auf sechs Jahre gewählt.

Unser Kreisbeigeordneter:


Karl-Heinz_Schüler-Bearbeitet

Karl-Heinz Schüler

ehrenamtlicher Kreisbeigeordneter

Rentner

Telefon: 02774 – 24 22

Unterm Barmberg 16
35708 Haiger – Weidelbach


Aufgaben des Kreisausschusses:

Gem. § 41 HKO ist der Kreisausschuss die Verwaltungsbehörde des Landkreises. Er besorgt nach den Beschlüssen des Kreistags im Rahmen der bereitgestellten Mittel die laufende Verwaltung des Landkreises. Er hat insbesondere

  1. die Gesetze und Verordnungen sowie die im Rahmen der Gesetze erlassenen Weisungen der Aufsichtsbehörde auszuführen,
  2. die Beschlüsse des Kreistags vorzubereiten und auszuführen,
  3. die ihm nach der HKO und HGO obliegenden und die ihm vom Kreistag allgemein oder im Einzelfall zugewiesenen Kreisangelegenheiten zu erledigen,
  4. die öffentlichen Einrichtungen und wirtschaftlichen Betriebe des Landkreises und das sonstige Kreisvermögen zu verwalten,
  5. die Kreisabgaben nach den Gesetzen und nach den Beschlüssen des Kreistags auf die Verpflichteten zu verteilen und ihre Beitreibung zu bewirken sowie die Einkünfte des Landkreises einzuziehen,
  6. den Haushaltsplan und das Investitionsprogramm aufzustellen, das Kassen– undRechnungswesen zu überwachen,
  7. den Landkreis zu vertreten, den Schriftwechsel zu führen und die Kreisurkunden zu vollziehen.