Magistrat - CDU Stadtverband Haiger

Der Magistrat der Stadt Haiger besteht entsprechend der Regelungen aus § 65 Abs. 1 HGO und der Hauptsatzung der Stadt Haiger aus dem Bürgermeister als Vorsitzendem, dem Ersten Stadtrat und weiteren fünf Stadträten, welche Ehrenbeamte der Stadt sind. Der Magistrat bildet dabei die Spitze der Verwaltung, entspricht also in etwa der „Regierung der Stadt“. Die Stadträte werden nach jeder Kommunalwahl durch die Stadtverordnetenversammlung auf fünf Jahre gewählt.

Unsere Mitglieder im Magistrat:

 

Sebastian Pulfrich

Erster Stadtrat

Förderschullehrer, Schule am Budenberg Haiger

E-Mail: sebastian.pulfrich@cdu-haiger.de

Telefon: 02774 – 92 59 418

Unterm Barmberg 4
35708 Haiger – Weidelbach


Helmut Schneider

Stadtrat

Chemielaborant

E-Mail: helmut.schneider@cdu-haiger.de

Telefon: 02773 – 42 11

Mittelfeldstraße 14
35708 Haiger – Allendorf


Winfried Schlemper

Stadtrat

Technischer Angestellter i.R.

E-Mail: winfried.schlemper@cdu-haiger.de

Telefon: 02774 – 25 97

Neue Straße 24
35708 Haiger – Offdilln


Bernd Seipel

Stadtverordnetenvorsteher

Vorsitzender des Ältestenrates

beratendes Mitglied aller Ausschüsse

Rektor a.D., ehem. Schulleiter Goldbachschule, Frohnhausen

E-Mail: bernd.seipel@cdu-haiger.de

Telefon: 02773 – 61 88

Auf dem Ketzenberg 23
35708 Haiger – Langenaubach


Aufgaben des Magistrats:

Gem. § 66 Abs. 1 HGO ist der Magistrat die Verwaltungsbehörde der Stadt. Er besorgt nach den Beschlüssen der Stadtverordnetenversammlung im Rahmen der bereitgestellten Mittel die laufende Verwaltung.

Er hat insbesondere

  1. die Gesetze und Verordnungen sowie die im Rahmen der Gesetze erlassenen Weisungen der Aufsichtsbehörde auszuführen,
  2. die Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung vorzubereiten und auszuführen,
  3. die ihm nach der HGO obliegenden und die ihm von der Stadtverordnetenversammlung allgemein oder im Einzelfall zugewiesenen städtischen Angelegenheiten zu erledigen,
  4. die öffentlichen Einrichtungen und wirtschaftlichen Betriebe der Stadt und das sonstige städtische Vermögen zu verwalten,
  5. die städtischen Abgaben nach den Gesetzen und nach den Beschlüssen der Stadtverordnetenversammlung auf die Verpflichteten zu verteilen und ihre Beitreibung zu bewirken sowie die Einkünfte der Stadt einzuziehen,
  6. den Haushaltsplan und das Investitionsprogramm aufzustellen, das Kassen- und Rechnungswesen zu überwachen,
  7. die Stadt zu vertreten, den Schriftwechsel zu führen und die städtischen Urkunden zu vollziehen.

Darüber hinaus hat der Magistrat die Bürger in geeigneter Weise, insbesondere durch öffentliche Rechenschaftsberichte, über wichtige Fragen der Stadtverwaltung zu unterrichten und das Interesse der Bürger an der Selbstverwaltung zu pflegen.